Leistungen

Ziel unserer Arbeit ist zu jeder Zeit die Verwirklichung von Teilhabe

Die Rechtsgrundlage und unser Auftrag für die Assistenzleistungen leiten sich aus dem § 78 SGB IX, sowie dem § 35 a SGB VIII. Die Freizeitassistenz ist darauf ausgelegt, dass Menschen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) mit Behinderungen ihren Alltag bzw. ihre Freizeit selbstbestimmt und eigenständig bewältigen können.

Mit unseren Leistungen tragen wir dazu bei, die Lebensqualität zu erhöhen, soziale Kontakte wahrzunehmen sowie aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Wo kommt unsere Hilfe zum Einsatz?

Das sind unsere passgenauen Assistenzleistungen:

  • individuelle Tagesstrukturierung
  • allgemeine Erledigungen des Alltags
  • Unterstützung bei altersgemäßen sozialen Interaktionen wie z.B. dem Aufbau und der Pflege von Freundschaften
  • Förderung der Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld und im Lebensalltag z.B. im Spiel, bei kreativen Aktivitäten, im Haushalt, bei der digitalen Teilhabe, beim Umgang mit Geld oder der Strukturierung der freien Zeit
  • Begleitung zu Sport- und Kulturangeboten wie z.B. Sportverein, Jugendzentrum, Theater, Konzerte etc.
  • Unterstützung bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung einschließlich der Nutzung von Fortbewegungsmitteln und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Begleitung bei altersgemäßen Ferienangeboten und Reisen
  • Heranführung und Unterstützung bei der Erschließung und Übung alternativer Kommunikationsformen (bei fehlender, stark eingeschränkter Sprache bzw. Hörvermögen z.B. Gebärdensprache, Methoden der unterstützenden Kommunikation)
  • Unterstützung bei der selbständigen Wahrnehmung von Terminen
  • Studienassistenz

Wir legen großen Wert auf Qualität

Über die Qualität unserer Freizeitassistenz schaffen wir Vertrauen in die inti inklusiv. Wir haben den Anspruch, die rechtlichen Anforderungen und die vereinbarten Assistenzleistungen qualitativ hochwertig umzusetzen. Qualitätsentwicklung und -sicherung verstehen wir als einen ständig reflektierenden Optimierungsprozess im Sinne einer lernenden Organisation. Jeder Mitarbeitende ist kontinuierlich an Verbesserungsprozessen beteiligt.

Unsere Leistungen erbringen wir auf einem hohen fachlichen Niveau. Auf Grundlage des individuellen Teilhabeplans vereinbaren wir mit den Klient|innen die damit verbundenen Leistungen. Unsere Arbeit ist durch theoriegeleitetes und praxisorientiertes Handeln unserer Mitarbeitenden gekennzeichnet. Auf dieser Basis erfüllen wir unseren Auftrag zielgerichtet, planvoll und strukturiert.

Die Qualität unserer Hilfen besteht aus einem komplexen Gefüge persönlicher, fachlicher, konzeptioneller und institutioneller Faktoren.

Sie ist abhängig von:

  • den vereinbarten Rahmenbedingungen
  • den festgelegten Standards unserer Arbeit
  • der gelingenden Zusammenarbeit aller am Hilfeprozess beteiligten Personen und Institutionen.